E-Rechnung in Österreich prüfen

Rechnungen an den Bund müssen seit 2014 elektronisch eingebracht werden, über e-Rechnung.gv.at oder Peppol. Prüfen Sie Ihre Peppol- oder EN-16931-Rechnung in Sekunden gegen die offiziellen Regeln, mit verständlicher Erklärung jedes Fehlers.

UBL- oder CII-XML, oder ZUGFeRD-PDF ablegen. Die Datei wird nicht gespeichert. ebInterface prüfen wir nicht.

Wo gilt in Österreich eine E-Rechnungspflicht?

  • Rechnungen an den Bund (B2G): seit 1. Jänner 2014 nur noch als strukturierte E-Rechnung, eingebracht über e-Rechnung.gv.at (Unternehmensserviceportal) oder über Peppol. Formate: ebInterface oder Peppol BIS Billing 3.0. Die Auftragsreferenz vergibt die bestellende Bundesdienststelle; fehlt sie, wird die Rechnung abgelehnt.
  • Zwischen Unternehmen (B2B): derzeit keine allgemeine Pflicht. Eine nationale Regelung wird diskutiert, ein Termin steht nicht fest. PDF-Rechnungen per E-Mail sind weiterhin zulässig, wenn der Empfänger zustimmt.
  • Grenzüberschreitend in der EU: Mit dem EU-Paket ViDA werden E-Rechnungen für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze ab 1. Juli 2030 Pflicht.
  • Kunden in Deutschland: Deutsche Unternehmen müssen seit 2025 E-Rechnungen empfangen können und fragen häufig nach XRechnung oder ZUGFeRD. Beide prüft der Validator mit den offiziellen KoSIT-Regeln.

Was der Validator prüft

  • Peppol BIS Billing 3.0 und EN 16931 (UBL und CII): BR-*- und PEPPOL-EN16931-R*-Regeln, Pflichtfelder, USt-Berechnung, Codes
  • XRechnung 3.0 und ZUGFeRD / Factur-X für deutsche Kunden, inklusive PDF↔XML-Abgleich (IBAN, Rechnungsnummer, Betrag)
  • Jeder Fehler mit Code, Fundstelle und Erklärung; alle Regeln erklärt; bis zu 20 Dateien auf einmal
  • Nicht geprüft: das österreichische ebInterface-Format. Dafür bietet e-Rechnung.gv.at eine eigene Prüfung beim Hochladen.

UID-Nummer und Peppol-ID

  • Österreichische Unternehmen werden auf Peppol meist mit der UID-Nummer gefunden: Schema 9914 (z. B. 9914:ATU12345678).
  • Bundesdienststellen sind über die zentrale Peppol-Adresse des Bundes erreichbar; Details auf e-Rechnung.gv.at.
  • Tipp: Prüfen Sie vor dem Versand mit der Peppol-Suche, unter welcher ID Ihr Kunde registriert ist, und mit der UID-Prüfung, ob die Nummer in VIES gültig ist.

Häufige Fragen

Muss ich in Österreich E-Rechnungen an Unternehmen schicken?

Derzeit nicht allgemein. Pflicht ist die E-Rechnung an den Bund (seit 2014). Für Unternehmen gibt es noch keinen Termin; grenzüberschreitend in der EU ab 1. Juli 2030 (ViDA). Aktuelle Informationen: BMF und WKO.

Prüfen Sie ebInterface?

Nein. Wir prüfen Peppol BIS 3.0, EN 16931 (UBL und CII), XRechnung und ZUGFeRD / Factur-X. ebInterface-Rechnungen prüft e-Rechnung.gv.at beim Einbringen.

Ist eine gültige Prüfung eine rechtliche Garantie?

Nein. Der Validator prüft die technische Konformität mit den offiziellen Regeln, nicht die steuerliche Richtigkeit. Die Bundesdienststelle verlangt außerdem eine gültige Auftragsreferenz.

Wird meine Rechnung gespeichert?

Nein. Die Datei wird nur im Arbeitsspeicher geprüft und sofort verworfen. Server in der EU.

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Allgemeine Information, Stand 5. November 2026, keine Steuerberatung. Maßgeblich sind BMF, e-Rechnung.gv.at und Ihre Steuerberatung.