Wo gilt in Österreich eine E-Rechnungspflicht?
- Rechnungen an den Bund (B2G): seit 1. Jänner 2014 nur noch als strukturierte E-Rechnung, eingebracht über e-Rechnung.gv.at (Unternehmensserviceportal) oder über Peppol. Formate: ebInterface oder Peppol BIS Billing 3.0. Die Auftragsreferenz vergibt die bestellende Bundesdienststelle; fehlt sie, wird die Rechnung abgelehnt.
- Zwischen Unternehmen (B2B): derzeit keine allgemeine Pflicht. Eine nationale Regelung wird diskutiert, ein Termin steht nicht fest. PDF-Rechnungen per E-Mail sind weiterhin zulässig, wenn der Empfänger zustimmt.
- Grenzüberschreitend in der EU: Mit dem EU-Paket ViDA werden E-Rechnungen für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze ab 1. Juli 2030 Pflicht.
- Kunden in Deutschland: Deutsche Unternehmen müssen seit 2025 E-Rechnungen empfangen können und fragen häufig nach XRechnung oder ZUGFeRD. Beide prüft der Validator mit den offiziellen KoSIT-Regeln.
Was der Validator prüft
- Peppol BIS Billing 3.0 und EN 16931 (UBL und CII): BR-*- und PEPPOL-EN16931-R*-Regeln, Pflichtfelder, USt-Berechnung, Codes
- XRechnung 3.0 und ZUGFeRD / Factur-X für deutsche Kunden, inklusive PDF↔XML-Abgleich (IBAN, Rechnungsnummer, Betrag)
- Jeder Fehler mit Code, Fundstelle und Erklärung; alle Regeln erklärt; bis zu 20 Dateien auf einmal
- Nicht geprüft: das österreichische ebInterface-Format. Dafür bietet e-Rechnung.gv.at eine eigene Prüfung beim Hochladen.
UID-Nummer und Peppol-ID
- Österreichische Unternehmen werden auf Peppol meist mit der UID-Nummer gefunden: Schema
9914(z. B.9914:ATU12345678). - Bundesdienststellen sind über die zentrale Peppol-Adresse des Bundes erreichbar; Details auf e-Rechnung.gv.at.
- Tipp: Prüfen Sie vor dem Versand mit der Peppol-Suche, unter welcher ID Ihr Kunde registriert ist, und mit der UID-Prüfung, ob die Nummer in VIES gültig ist.