E-Rechnungspflicht: Fristen 2025, 2027 und 2028
Was gilt wann für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B)? Kurz und verständlich. Stand: 20. Oktober 2026.
| Ab | Was gilt |
|---|---|
| 1. Januar 2025 | Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. |
| bis 31. Dezember 2026 | Alle dürfen noch Papierrechnungen versenden, oder andere elektronische Formate wie PDF, wenn der Empfänger zustimmt. |
| 1. Januar 2027 | E-Rechnung ist Pflicht für Rechnungssteller mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 €. |
| 1. Januar 2028 | E-Rechnung ist Pflicht für alle übrigen Rechnungssteller (Übergang für bis 800.000 € und für EDI endet am 31. Dezember 2027). |
Was ist eine E-Rechnung?
Eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht, z. B. XRechnung oder ZUGFeRD (ab Version 2.0.1, Profile gemäß EN 16931). Ein einfaches PDF per E-Mail ist seit 2025 keine E-Rechnung mehr, sondern eine „sonstige Rechnung“.
Ausnahmen
Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sowie Rechnungen von Kleinunternehmern sind von der Pflicht zum Versand von E-Rechnungen ausgenommen. Empfangen können müssen grundsätzlich alle Unternehmen.
Quelle: FAQ des Bundesministeriums der Finanzen zur E-Rechnung (Frage 11: Übergangsregelungen). Allgemeine Information, keine Steuerberatung.
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