E-Rechnung für Kleinunternehmer

Kurz: Als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) müssen Sie keine E-Rechnungen ausstellen, aber Sie müssen seit dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Hier ist, was das praktisch bedeutet.

Versenden: keine Pflicht

Rechnungen von Kleinunternehmern sind von der Pflicht zur E-Rechnung ausgenommen. Sie dürfen weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen schreiben. Freiwillig dürfen Sie natürlich E-Rechnungen ausstellen, etwa wenn ein großer Kunde oder eine Behörde das verlangt; Behörden fordern meist eine XRechnung mit Leitweg-ID. Eine XRechnung erstellen Sie kostenlos mit unserem XRechnung-Generator.

Empfangen: ja, seit 2025

Wie alle Unternehmen müssen Sie E-Rechnungen Ihrer Lieferanten annehmen. Ein E-Mail-Postfach genügt. Zum Lesen öffnen Sie XRechnungen kostenlos in unserem Viewer und speichern sie bei Bedarf als PDF. Aufbewahren müssen Sie die Originaldatei (XML).

Was ändert sich, wenn ich die Grenze überschreite?

Fallen Sie aus der Kleinunternehmerregelung heraus, gelten die normalen Regeln: E-Rechnungen an deutsche Unternehmen sind spätestens ab 1. Januar 2028 Pflicht (ab 2027, wenn Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 € lag). Rechnungen bis 250 € bleiben ausgenommen.

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Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer eine E-Rechnung schreiben?

Nein, Kleinunternehmer sind von der Versandpflicht ausgenommen. Empfangen müssen Sie E-Rechnungen aber können.

Mein Kunde verlangt eine XRechnung. Was tun?

Sie können freiwillig eine XRechnung ausstellen, zum Beispiel kostenlos mit unserem XRechnung-Generator. Behörden brauchen dazu ihre Leitweg-ID.

Wie öffne ich eine XRechnung ohne Software?

Mit unserem kostenlosen XRechnung-Viewer im Browser, ohne Anmeldung. Die Datei wird nicht gespeichert.

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